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Asbest in alten Möbeln oder Bodenbelägen: Was tun bei Verdacht?
Bei Asbestverdacht auf alten Böden oder Möbeln: Was Sie beachten, vermeiden und unbedingt prüfen sollten.
Bei einer Räumung eine spröde, eigenartig knackende PVC-Bodenplatte oder einen alten Vinylbelag mit Pappschicht auf der Rückseite zu finden, ist beunruhigend, besonders sobald das Wort «Asbest» in den Sinn kommt. Zuerst die gute Nachricht: Ein Asbestverdacht bedeutet nicht automatisch eine unmittelbare Gefahr. Wie die nächsten Schritte gehandhabt werden, ist jedoch entscheidend.
Dieser Ratgeber erklärt, warum Asbest in älteren Zürcher Liegenschaften weiterhin auftaucht, welche optischen Hinweise Vorsicht rechtfertigen, was den entscheidenden Unterschied zwischen intaktem und bearbeitetem Material ausmacht und was konkret zu vermeiden ist. Wenn Sie Entsorgungsservices in Zürich benötigen, erfahren Sie zudem den korrekten Ablauf für eine fachgerechte Prüfung und, falls nötig, sichere Entfernung.
Warum Asbest in alten Gebäuden weiterhin vorkommt
Die Schweiz hat Asbest 1990 verboten, was bedeutet, dass praktisch alles, was vor diesem Datum gebaut, verlegt oder eingerichtet wurde und teils auch etwas später während der Übergangszeit, potenziell Asbest enthalten kann. Genau deshalb taucht das Material so häufig bei Nachlassräumungen, Kellerräumungen und Renovationen älterer Wohnungen auf.
Wo es am wahrscheinlichsten zu finden ist
• Cushion-Vinyl-Bodenbeläge: gemusterte PVC-Bahnenware, die in älteren Wohnungen häufig verlegt wurde, mit einer dünnen, pappähnlichen Rückschicht, die fast vollständig aus Asbest bestehen kann
• Quadratische PVC-Bodenplatten: früher weitverbreitet verlegt, oft mit rund 15 Prozent Asbestgehalt, spürbar spröde und mit deutlich hörbarem Knacken brechend statt sich zu biegen
• Ältere Klebstoffe unter Bodenbelägen, teils asbesthaltig, auch wenn der eigentliche Belag inzwischen ersetzt wurde
• Fest eingebaute Möbelplatten oder Schrankrückwände aus älteren Faserzementplatten (Eternit-artiges Material) in manchen Einbaumöbeln vor 1990
Wichtig zu wissen
Eine optische Übereinstimmung mit diesen Beschreibungen ist ein Grund zur Vorsicht, kein Beweis. Der tatsächliche Asbestgehalt lässt sich ausschliesslich durch eine im Labor untersuchte Probe bestätigen, niemals durch blosses Erscheinungsbild.
Ist es tatsächlich gefährlich?
Genau dieses Detail geht in den meisten englischen Artikeln online unter: intaktes, unbearbeitetes asbesthaltiges Material stellt allein durch seine Anwesenheit kein Gesundheitsrisiko dar. Fasern werden nur dann freigesetzt, wenn das Material mechanisch bearbeitet, geschnitten, gebohrt, geschliffen, gebrochen oder gewaltsam entfernt wird. Eine gerissene Bodenplatte, die ruhig unter einem Teppich liegt, ist eine ganz andere Situation als dieselbe Platte, die abgeschliffen oder herausgerissen wird.
Was Sie bei einem Asbestverdacht NICHT tun sollten
• Das Material unter keinen Umständen schleifen, bohren, schneiden oder fräsen
• Nicht versuchen, verdächtigen Bodenbelag oder Platten selbst aufzuhebeln oder zu zerbrechen
• Trümmer oder Staub aus dem Bereich nicht mit einem gewöhnlichen Haushaltsstaubsauger aufsaugen
• Verdächtiges Material nicht mit gewöhnlichem Sperrgut oder Hauskehricht bereitstellen
• Nicht selbst versuchen, das Material zu versiegeln oder auszubessern, diese Arbeiten sind in der Schweiz gesetzlich anerkannten Fachfirmen vorbehalten
Was Sie stattdessen tun sollten
• Das Material unberührt lassen und den Bereich meiden, falls er beschädigt ist oder bröckelt
• Eine qualifizierte Fachperson für Schadstoffuntersuchungen kontaktieren, die eine fachgerechte Probe für die Laboranalyse entnimmt; die Adressdatenbank des FACH (Forum Asbest Schweiz) listet anerkannte Prüfstellen auf
• Bestätigt sich der Asbestverdacht, eine von der Suva anerkannte Asbestsanierungsfirma kontaktieren, da Sanierungsarbeiten mit erheblicher Faserfreisetzung in der Schweiz gesetzlich nur von offiziell anerkannten Unternehmen durchgeführt werden dürfen
• Bei grösseren Sanierungsarbeiten übernimmt die Fachfirma die erforderliche Vorankündigung an die Suva, in der Regel mindestens 14 Tage vor Arbeitsbeginn
Der rechtliche Rahmen im Überblick
Seit 2009 schreibt die Schweizer Bauarbeitenverordnung (BauAV) eine Ermittlungspflicht bei Renovations- oder Abbrucharbeiten vor, die gesundheitsgefährdende Materialien betreffen könnten, einschliesslich Asbest und weiterer Schadstoffe. Es besteht keine gesetzliche Pflicht, vollständig intakten und ordnungsgemäss gebundenen Asbest zu entfernen; beschädigtes Material benötigt jedoch zeitnahe, fachgerechte Aufmerksamkeit statt unbegrenzt liegen gelassen oder informell behandelt zu werden.
Wo disposal.ch ins Bild passt
Um transparent zu sein: Asbestverdächtiges Material ist von unserem regulären Abhol- und Entsorgungsservice ausgeschlossen, ebenso wie andere gefährliche Stoffe wie Chemikalien und Sonderabfall, genau im Einklang mit der Schweizer Regelung, die diese Arbeiten den von der Suva anerkannten Fachfirmen vorbehält. Was wir übernehmen können, ist der Rest einer Wohnungsräumung oder die Teppich- und Bodenbelagsentsorgung rund um einen verdächtigen Bereich, in Abstimmung mit der Fachfirma, die den Asbest selbst behandelt, sodass der Rest der Liegenschaft trotzdem fristgerecht geräumt wird.
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Situation |
Wer sich darum kümmert |
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Gewöhnliche Möbel, Teppiche und Haushaltsräumung |
disposal.ch, Fixpreis, noch am selben oder nächsten Tag |
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Verdächtiges oder bestätigtes asbesthaltiges Material |
Eine von der Suva anerkannte Asbestsanierungsfirma |
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Probenahme und Laboranalyse zur Bestätigung des Asbestgehalts |
Eine qualifizierte Fachperson, gelistet über FACH |
Ein Praxisbeispiel
Bei einer Nachlassräumung bemerkt eine Familie ungewöhnlich spröde Bodenplatten unter einem alten Teppich. Statt sie zu entfernen, lässt sie den Bereich unberührt, organisiert eine Untersuchung durch eine anerkannte Fachperson und bucht disposal.ch, um den Rest der Wohnung rund um den isolierten Bereich zu räumen, während die Fachfirma den Bodenbelag separat behandelt.
Fazit
Asbestverdacht bei altem Bodenbelag oder Möbeln ist in Zürcher Liegenschaften vor 1990 verbreitet und lässt sich mit dem richtigen Vorgehen gut bewältigen: unberührt lassen, fachgerecht untersuchen lassen und bei Bestätigung eine von der Suva anerkannte Fachfirma für die Entfernung beiziehen. Eine allgemeine Räumungsfirma kann sicher rund um einen verdächtigen Bereich arbeiten, das Material selbst benötigt jedoch eine lizenzierte Behandlung, keinen Selbstversuch und keine reguläre Sperrgutabfuhr.
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Häufig gestellte Fragen
Ist es gefährlich, Asbestboden zu Hause zu haben, wenn er nicht beschädigt ist?
Nein, an sich nicht. Intaktes, unbearbeitetes asbesthaltiges Material setzt keine Fasern in die Luft frei. Das Risiko entsteht speziell dann, wenn es geschnitten, gebohrt, geschliffen oder gebrochen wird.
Wie erkenne ich, ob mein alter Bodenbelag Asbest enthält?
Spröde PVC-Platten, die beim Biegen hörbar knacken, und Cushion-Vinyl-Bodenbeläge mit dünner, pappähnlicher Rückschicht sind häufige Warnzeichen, doch nur eine im Labor untersuchte Probe kann dies bestätigen.
Darf ich den verdächtigen Asbestboden selbst entfernen?
Nein. Entfernungsarbeiten mit erheblicher Faserfreisetzung sind in der Schweiz gesetzlich den von der Suva anerkannten Sanierungsfirmen vorbehalten.
Entfernt disposal.ch asbesthaltiges Material?
Nein. Asbestverdächtiges Material ist von unserem regulären Service ausgeschlossen, im Einklang mit der Schweizer Regelung. wir können aber den Rest einer Liegenschaft rund um den betroffenen Bereich räumen und den Zeitplan mit einer Fachfirma abstimmen.
Wer prüft, ob ein Material tatsächlich Asbest enthält?
Eine qualifizierte Fachperson entnimmt eine Probe für die Laboranalyse. Die Adressdatenbank des FACH (Forum Asbest Schweiz) listet anerkannte Prüfstellen auf.