Disposal Blog
Sperrgut vs. Hauskehricht: Was gehört in den Züri-Sack – und was nicht
Erfahren Sie, was in den Züri-Sack gehört, was als Sperrgut gilt und welche Regeln gelten.
Mit einem blauen Sack in der einen und einer kaputten Lampe in der anderen Hand am Strassenrand zu stehen, gehört zu den häufigsten Momenten der Entsorgungs-Unsicherheit in Zürich. Der Züri-Sack und Sperrgut sind zwei völlig getrennte Systeme mit eigenen Regeln, eigener Preisgestaltung und eigenen Abfuhrtagen, und wer beide verwechselt, riskiert, dass der Abfall einfach liegen bleibt.
Dieser Ratgeber zeigt die klare Abgrenzung zwischen beiden Systemen: was tatsächlich in den Züri-Sack gehört, was als Sperrgut entsorgt werden muss und welche Sackgrössen sowie Preise aktuell gelten. Wenn Sie eine professionelle Sperrgutentsorgung in Zürich benötigen, erfahren Sie zudem, was bei einer falschen Entsorgung passieren kann und wie Sie zusätzliche Kosten oder abgelehnte Abholungen vermeiden.
Was ist der Züri-Sack?
Der Züri-Sack ist der offizielle, obligatorische Abfallsack für Hauskehricht, den gewöhnlichen Haushaltsabfall, in der Stadt Zürich. Er ist seit 2023 blau, als die Stadt den Sack neu gestaltete und den enthaltenen Gebührenanteil um 25 Prozent senkte. Nur Abfall, der in einem echten Züri-Sack bereitgestellt wird, wird abgeholt; lose Säcke oder unbefugte Müllbeutel bleiben liegen.
Züri-Sack: Grössen und Preise 2026
Jede Sackgrösse trägt eine fixe städtische Gebühr, die die Abfuhr und Verwertung in der Kehrichtverwertungsanlage Hagenholz abdeckt. Der Verkaufspreis an der Kasse liegt höher, da er auch Produktion, Vertrieb und die Marge des Detailhändlers enthält, weshalb die Preise von Laden zu Laden variieren.
|
Sackgrösse |
Städtischer Gebührenanteil (pro Sack) |
Typische Verwendung |
|
10 Liter |
CHF 0.37 |
Kleinhaushalte, 2023 eingeführte Grösse zur Abfallvermeidung |
|
17 Liter |
CHF 0.63 |
Einzelperson oder geringer wöchentlicher Abfall |
|
35 Liter |
CHF 1.30 |
Häufigste Grösse für kleinere Haushalte |
|
60 Liter |
Höhere Stufe, mengenabhängig |
Familienhaushalte |
|
110 Liter |
Höchste Stufe, mengenabhängig |
Grössere Haushalte oder Mehrfamilienliegenschaften |
Nur der Gebührenanteil ist von der Stadt festgelegt, der Verkaufspreis wird von jedem Händler selbst bestimmt. Erhobene Preisunterschiede erreichten über CHF 14 pro Rolle bei 110-Liter-Säcken zwischen dem günstigsten und dem teuersten Anbieter, wobei Discounter wie Aldi und Lidl meist zu den günstigsten zählen und 24-Stunden-Shops, Apotheken sowie Tankstellen oft am teuersten sind.
Was in den Züri-Sack gehört
Der Züri-Sack ist für alltäglichen, nicht separat verwertbaren Haushaltsabfall gedacht, der in den Sack passt und ihn richtig verschliessen lässt:
• Allgemeine Lebensmittelverpackungen, die nicht separat recycelbar sind
• Windeln und Hygieneartikel
• Kaputte kleine Haushaltsgegenstände, etwa Besteck, kleine Plastikteile oder Keramik, die nicht in grösserer Menge als Grubengut zählen
• Staubsaugerbeutel, Putzreste und ähnlicher nicht recycelbarer Abfall
• Sämtlicher allgemeiner Abfall, der nicht durch eine separate Sammlung für Papier, Bioabfall, Glas oder Metall abgedeckt ist
Was NICHT in den Züri-Sack gehört
|
Ausgeschlossene Kategorie |
Beispiele |
Richtiger Weg |
|
Sperrgut |
Möbel, Matratzen, Teppiche, Koffer |
Sperrgutmarke, Recyclinghof oder professionelle Abholung |
|
Bioabfall |
Essensreste, Gartenabfälle |
Separate Grüngut-/Bioabfallsammlung |
|
Papier und Karton |
Zeitungen, Verpackungskartons |
Separate Papier-/Kartonsammlung |
|
Glas, Metall, Grubengut |
Flaschen, Dosen, Geschirr, Töpfe |
Recyclinghof oder Quartier-Sammelstellen |
|
Elektrogeräte |
Kleingeräte, Kabel, Batterien |
SENS/Swico-Elektroschrott-Rücknahme |
|
Sonderabfall |
Farben, Lösungsmittel, Chemikalien |
Lizenzierte Sonderabfall-Annahmestelle gemäss VVEA |
Wichtig zu wissen
Eine einfache Faustregel: Passt der Gegenstand in einen Züri-Sack und lässt sich der Sack flach verschliessen, handelt es sich um Hauskehricht. Ist er übergross, schwer, elektronisch, aus Glas oder Metall, oder gefährlich, gehört er in einen ganz anderen Entsorgungsweg, nicht in den blauen Sack.
Was bei einer Verwechslung passiert
Abfall, der nicht in einem offiziellen Züri-Sack bereitgestellt wird, einschliesslich übergrosser Gegenstände, die hineingestopft oder danebengestellt werden, wird schlicht nicht abgeholt. Wiederholte oder absichtlich falsche Entsorgung auf öffentlichem Grund kann als illegale Ablagerung gewertet werden, mit einer Busse im selben Rahmen wie bei anderen Sperrgut-Verstössen, rund CHF 200 bis 500.
Der Grenzfall: kleine, sperrgutnahe Gegenstände
Ein paar Gegenstände liegen genau an der Grenze. Ein einzelnes abgebrochenes Stuhlbein oder eine platt gefaltete Kartonschachtel gehört in den Hauskehricht respektive in die Papiersammlung, nicht zum Sperrgut. Ein ganzer kaputter Stuhl, auch ein kleiner, benötigt hingegen eine Sperrgutmarke. Küchenartikel wie Kleingeräte oder Kochgeschirr in grösserer Menge, etwa nach einer Küchenrenovation, gehören ebenfalls meist nicht in den Züri-Sack und benötigen einen eigenen Entsorgungsweg.
Der schnellere Weg bei einer gemischten Ladung
Ein einzelner Sack Haushaltsabfall lässt sich mit dieser Liste leicht richtig sortieren. Eine vollständige Wohnungsräumung oder ein Keller voller über Jahre angesammelter Gegenstände lässt sich selten von selbst sauber in Züri-Sack, Sperrgut, Grubengut und Elektroschrott aufteilen. Meist ist alles auf einmal.
Bei disposal.ch müssen Sie nichts davon selbst sortieren. Senden Sie ein Foto per WhatsApp, erhalten Sie eine Fixpreis-Offerte innerhalb einer Stunde, und unser vollständig versichertes Team holt alles in einem Termin ab und sortiert es für Sie in den passenden Spende-, Recycling- oder zertifizierten Elektroschrott-Entsorgungsweg, oft noch am selben oder nächsten Tag, an sieben Tagen die Woche.
Fazit
Der Züri-Sack und Sperrgut sind getrennte Systeme, und die Grenze ist einfacher, als sie zunächst wirkt: Passt der Gegenstand in den Sack und lässt sich dieser verschliessen, handelt es sich um Hauskehricht; ist er übergross, schwer, elektronisch oder gefährlich, benötigt er einen ganz anderen Weg. Eine falsche Einordnung bedeutet bestenfalls eine verpasste Abfuhr, schlimmstenfalls eine Busse. Für einen einzelnen Sack reicht dieser Ratgeber völlig aus. Bei einer gemischten Räumung übernimmt eine Fixpreis-Abholung das Sortieren für Sie.
Holen Sie sich noch heute eine Fixpreis-Offerte für Ihre Entsorgung oder Räumung in Zürich. schicken Sie uns ein Foto per WhatsApp; wir bestätigen den Preis innerhalb einer Stunde. Jetzt Fixpreis-Offerte buchen.
Ein Angebot zum Festpreis anfordern
Häufig gestellte Fragen
Welche Züri-Sack-Grösse sollte ich kaufen?
Das hängt von der Haushaltsgrösse ab: 10 oder 17 Liter eignen sich für eine Einzelperson mit wenig wöchentlichem Abfall, 35 Liter passen zu den meisten kleineren Haushalten und 60 oder 110 Liter eignen sich für grössere Haushalte oder Mehrfamilienliegenschaften.
Warum variieren die Züri-Sack-Preise zwischen den Läden?
Nur der städtische Gebührenanteil ist fix, je nach Grösse rund CHF 0.37 bis CHF 1.30. Der Verkaufspreis enthält zusätzlich Produktion, Vertrieb und die Marge des Händlers, was bei den grössten Säcken zu Unterschieden von über CHF 14 pro Rolle führen kann.
Darf ein kaputter Stuhl in den Züri-Sack?
Nein. Auch ein kleiner kaputter Stuhl zählt als Sperrgut und benötigt eine Sperrgutmarke oder einen separaten Entsorgungsweg, nicht den Hauskehrichtsack.
Was passiert, wenn ich den falschen Sack verwende?
ERZ lässt ihn stehen. Wiederholte oder absichtlich falsche Entsorgung auf öffentlichem Grund kann als illegale Ablagerung gewertet werden, mit einer Busse von rund CHF 200 bis 500.
Gehören Elektrogeräte oder Batterien in den Züri-Sack?
Nein. Elektrogeräte und Batterien gehören ins zertifizierte SENS/Swico-Recycling, oft gratis beim Fachhändler, niemals in den regulären Hauskehricht.