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Was zählt als Sperrgut? Die vollständige Liste für Zürich
Erfahren Sie, was in Zürich als Sperrgut gilt und wohin ausgeschlossene Gegenstände gehören.
Vor einem kaputten Ski, einem Stapel Koffer oder einer alten Mikrowelle zu stehen und sich zu fragen, ob das nun Sperrgut ist, gehört zu den häufigsten Momenten der Entsorgungs-Unsicherheit in Zürich. Wird die Einteilung falsch vorgenommen, bleibt der Gegenstand am Strassenrand stehen, oder es droht sogar eine Busse von CHF 200 bis 500 wegen falscher Bereitstellung.
Dieser Ratgeber liefert die vollständige, offizielle Liste dessen, was in Zürich als Sperrgut zählt, was nicht und wohin ausgeschlossene Gegenstände stattdessen gehören. Für alle, die eine professionelle Sperrgutentsorgung in Zürich benötigen, erklären wir zudem die wichtigsten Unterschiede zwischen Sperrgut, Hauskehricht und Sonderabfall. Zusätzlich klären wir die häufigsten Grenzfälle sowie die Grössen- und Gewichtsregeln, die für die gesamte Liste gelten.
Die offizielle Definition von Sperrgut in Zürich
Gemäss ERZ (Entsorgung + Recycling Zürich) ist Sperrgut brennbarer Hausabfall, der zu gross oder zu schwer für einen normalen Züri-Sack ist. Dieser eine Satz deckt sehr viel ab, und genau das erklärt, warum die Einordnung einzelner Gegenstände so oft für Verwirrung sorgt.
Vollständige Liste: Was als Sperrgut in Zürich zählt
Nach der offiziellen Klassifizierung der Stadt Zürich zählen folgende Gegenstände als Sperrgut:
• Möbel: Kleiderschränke, Tische, Stühle, Regale, Betten, Sofas und Polstermöbel (Ausnahme Sofa: max. 2 m statt 2.5 m)
• [Matratzen](https://disposal.ch/de/entsorgungsdienste/matratzen-entsorgung-zuerich), einschliesslich Lattenroste, sobald sie vom Metallbettgestell getrennt sind
• [Teppiche](https://disposal.ch/de/entsorgungsdienste/teppich-entsorgung-zuerich)
• Koffer
• Korbwaren
• Grössere Plastikgegenstände, etwa Kunststoffmöbel, Aufbewahrungsboxen oder Kinderspielgeräte
• Ski und ähnliche sperrige Sportgeräte
Was NICHT als Sperrgut zählt
Die offiziellen Ausschlüsse sind genauso wichtig wie die Einschlüsse, und genau hier passieren die meisten Fehler.
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Kategorie |
Beispiele |
Wohin es tatsächlich gehört |
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Elektrogeräte |
Kühlschränke, Fernseher, Waschmaschinen, Mikrowellen, Laptops |
SENS/Swico-Rücknahme (oft gratis im Fachhandel) oder Recyclinghof |
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Metall / Grossmetall |
Velos, Metallregale, Heizkörper |
Recyclinghof oder ERZ-Abholservice, getrennt vom Sperrgut |
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Grubengut |
Geschirr, Gläser, Töpfe, Vasen, Keramik |
Recyclinghof oder Mobiler Recyclinghof, eigener Sammelweg |
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Bauschutt |
Beton, Backsteine, Fliesen, Mörtelreste, Sand |
Recyclinghof nur in haushaltsüblichen Mengen, nicht an der Strasse |
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Sonderabfall |
Farben, Lösungsmittel, Batterien, Leuchtstoffröhren, Gasflaschen |
Lizenzierte Sonderabfall-Annahmestelle gemäss VVEA, nie an der Strasse |
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Hauskehricht |
Allgemeiner Haushaltsabfall |
Regulärer Züri-Sack |
Wichtig zu wissen
Ist ein Gegenstand brennbar, übergross und überwiegend aus Holz, Textil, Kunststoff oder Korbgeflecht, handelt es sich fast immer um Sperrgut. Ist er elektronisch, metallisch, aus Glas oder Keramik, aus Mauerwerk oder gefährlich, gehört er nicht dazu und benötigt einen ganz anderen Weg.
Grenzfälle, die häufig falsch eingeschätzt werden
Ein paar Kategorien sorgen überdurchschnittlich oft für Verwirrung, deshalb lohnt sich eine explizite Klärung.
• Kinderwagen: zählen als Sperrgut, wenn das Gestell überwiegend aus Kunststoff besteht; Kinderwagen mit Metallgestell gehören zu Grossmetall.
• Möbel aus gemischten Materialien: Bei einem Kleiderschrank mit Spiegel oder Glaselement sollte das Glas zuerst entfernt werden, da Glas zu Grubengut zählt, nicht zu Sperrgut.
• Öfen: von der Stadt Zürich ausdrücklich vom Sperrgut ausgeschlossen und stattdessen als grosses Metallgerät behandelt.
• Holzmöbel mit Metallbeschlägen: zählen als Ganzes weiterhin als Sperrgut; es müssen nicht alle Schrauben und Scharniere entfernt werden.
• Grössere Karton- oder Verpackungsabfälle: gehören zur regulären Papier-/Kartonsammlung, auch in grösseren Mengen nicht zum Sperrgut.
Grössen- und Gewichtsregeln, die für die gesamte Liste gelten
Unabhängig von der Kategorie darf ein einzelnes Sperrgutstück 40 kg oder 2.5 Meter Länge nicht überschreiten, mit einer Ausnahme: Sofas und andere Polstermöbel sind auf 2 Meter begrenzt. Grössere Stücke müssen vorher zerlegt werden, zum Beispiel ein Kleiderschrank in einzelne Bretter, Türen und Seitenteile, bevor sie für die Strassenabfuhr oder den Recyclinghof zugelassen sind.
Was passiert bei einer falschen Einordnung
Gegenstände ohne gültige Marke, am falschen Tag oder in der falschen Kategorie bereitgestellt, werden von ERZ einfach nicht mitgenommen. Wiederholte oder absichtlich falsche Entsorgung auf öffentlichem Grund in Zürich kann als illegale Ablagerung gewertet werden, was eine Busse von CHF 200 bis 500 nach sich zieht.
Der schnellere Weg bei einer gemischten Räumung
Eine Einzelfrage lässt sich mit dieser Liste leicht beantworten. Eine vollständige Wohnungsräumung, eine Kellerräumung mit gemischten Gegenständen oder eine Nachlasswohnung enthalten selten nur Sperrgut. Meist ist es eine Mischung aus Möbeln, Elektrogeräten, Grubengut und gelegentlich einer Dose Sonderabfall, jeweils mit eigenem Entsorgungsweg.
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Fazit
Sperrgut in Zürich ist enger gefasst, als die meisten annehmen: Möbel, Matratzen, Teppiche, Koffer, Korbwaren, grössere Plastikgegenstände und Sportgeräte wie Ski zählen dazu. Elektrogeräte, Metall, Glas und Keramik (Grubengut), Bauschutt und gefährlicher Sonderabfall benötigen jeweils einen eigenen Weg, und eine falsche Einordnung riskiert neben einer verpassten Abfuhr auch eine Busse. Für einen einzelnen Gegenstand reicht diese Liste völlig aus. Bei einer gemischten Räumung erspart eine professionelle Abholung das gesamte Sortieren und alles ist in einem Termin weg.
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Häufig gestellte Fragen
Zählt eine Matratze als Sperrgut in Zürich?
Ja. Matratzen gehören ausdrücklich zum Sperrgut, ebenso Lattenroste, sobald sie vom Metallbettgestell getrennt sind, welches als Grossmetall zählt.
Gelten Elektrogeräte als Sperrgut?
Nein. Elektrogeräte wie Kühlschränke, Fernseher und Waschmaschinen sind vom Sperrgut ausgeschlossen und gehören stattdessen ins zertifizierte SENS/Swico-Recycling, oft gratis beim Fachhändler.
Wie gross darf ein einzelnes Sperrgutstück sein?
Ein einzelnes Stück darf 40 kg oder 2.5 Meter nicht überschreiten, Sofas und Polstermöbel sind auf 2 Meter begrenzt. Grössere Stücke müssen zuerst zerlegt werden.
Braucht auch ein kaputter Stuhl oder kleiner Tisch eine volle Sperrgutmarke?
Ja, jeder qualifizierende Gegenstand benötigt eine dem Gewicht entsprechende Marke, auch ein einzelner kleiner Stuhl. Mehrere kleine Gegenstände können bei ausreichendem Gesamtgewicht manchmal ein Bündel mit einer Marke teilen.
Was passiert, wenn ich etwas bereitstelle, das kein Sperrgut ist?
ERZ nimmt es nicht mit. Wiederholte oder absichtlich falsche Entsorgung auf öffentlichem Grund kann als illegale Ablagerung gewertet werden, was eine Busse von CHF 200 bis 500 nach sich zieht.